Wie kann ich als Drittstaatsbürger mit meiner gesamten Familie nach Österreich emigrieren?
Die Emigration nach Österreich als Drittstaatsbürger (also als Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz) ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Für gesamte Familien wird der Prozess in der Tat noch komplexer. Die Unterstützung durch Experten kann in dem Fall Abhilfe leisten.
Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie und Ihre Familie diesen Schritt erfolgreich meistern können.
Das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geht prinzipiell davon aus, dass eines der Familienmitglieder ein fixes Jobangebot in Österreich hat, das bestimmten Kriterien entspricht (oder dass alternativ dazu ein Unternehmen in Österreich gegründet wird). Nahezu alle Aufenthaltstitel von Drittstaatsbürgern erfordern daher ein fixes Jobangebot des Hauptkarteninhabers (oder eine Unternehmensgründung), während der Rest der Familienmitglieder im Üblichen davon abgeleitete Aufenthaltstitel in Anspruch nimmt oder überhaupt erst später nach Österreich nachkommt. (Familienzusammenführung)
Obwohl die zeitlich gegenüber dem Hauptkarteninhaber nachgelagerte Emigration der restlichen Familienmitglieder nur bedingt der Praxis entspricht, wurden im Zuge der Gesetzesrevision 2022 nur für die Hauptkarteninhaber einige der Voraussetzungen abgeschwächt. So muss der Hauptkarteninhaber im Zuge der Antragstellung keinen Mietvertrag mehr vorweisen. Die Überprüfung einer alle Risiken abdeckenden Krankenversicherung unterbleibt im Zuge der Antragstellung, sofern das vorliegende Jobangebot ohnehin mit einer Pflichtversicherung im Rahmen der österreichischen Sozialversicherung verbunden ist. Zudem hat der Karteninhaber keinerlei Sprachnachweis in Deutsch zu erbringen (sofern nicht der Arbeitgeber einen derartigen Nachweis verlangt). Die Behörde ist angehalten, RWR-Karten innerhalb einer Frist von 8 Wochen abzuarbeiten.
All diese Vergünstigungen gehen allerdings verloren, sofern die Familie des Hauptkarteninhabers gleichzeitig den Antrag auf Familiennachzug stellt, der in dem Fall freilich kein Nachzug ist. Dennoch ist es durchaus plausibel, dass diese Variante eher dem Normalfall entspricht. Für die Familie ist dann aber sehr wohl im Zuge des Prozesses ein Mietvertrag nachzuweisen (mit den entsprechenden Vorabkosten), dasselbe gilt für eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für die Familienmitglieder. Auch deutsche Sprachkenntnisse sind von Familienmitgliedern auf dem Level A1 nachzuweisen, sofern nicht eine der Ausnahmen greift (etwa Studienabsolventen und Kinder unter 14 Jahren). Theoretisch kann sich die Behörde sogar 6 Monate für den Abschluss des Prozesses für die gesamte Familie Zeit lassen. Gemeinsam mit anderen Berufsvertretern drängt ERVICo daher auf eine rechtliche Bereinigung dieses Missstandes.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Migrationsprozess gesamter Familien nicht nur wegen der zusätzlich zu organisierenden Schulen und Kindergärten deutlich komplexer ist als für Einzelkarteninhaber und letztlich auch zur Kostenfrage werden kann. Wir raten daher in diesem Fall dringend dazu, unbedingt Experten für die Planung des Migrationsprozesses zu beauftragen – und zwar nicht, um unser Eigeninteresse zu befriedigen, vielmehr ist im Falle von Eigeninitiativen die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass schwerwiegende Fehler begangen werden. Gerne steht ERVICo zur Verfügung, um diesen Prozess auch bewältigen zu können.
Voraussetzungen für die Emigration gesamter Familien
Um mit Ihrer gesamten Familie nach Österreich zu ziehen, müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Finanzielle Absicherung: Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sichern. Dies umfasst auch den Nachweis einer Krankenversicherung.
2. Wohnraum: Es muss eine geeignete Unterkunft in Österreich vorhanden sein. Dazu benötigen Sie beispielsweise einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis.
3. Sprachkenntnisse: Abhängig von der Art der Aufenthaltsbewilligung sind Nachweise über Deutschkenntnisse erforderlich (mindestens A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
4. Nachweis von Familienverhältnissen: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und andere Dokumente, die das Verwandtschaftsverhältnis innerhalb der Familie belegen, müssen vorgelegt werden.
Schritte zum Einwanderungsprozess
ERVICo steht Ihnen für die Steuerung dieses Prozesses gerne zur Verfügung
1. Recherche und Vorbereitung
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- Prüfen Sie, welche Aufenthaltsbewilligung für Ihre Situation und die Ihrer Familie am besten geeignet ist.
- Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Bewilligung.
2. Antragstellung:
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- Stellen Sie den Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Herkunftsland. Alternativ können Sie den Antrag auch direkt in Österreich einreichen, sofern Sie in Österreich visumfrei einreisen dürfen.
- Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente ein (z. B. Reisepässe, Geburtsurkunden, Nachweise über finanzielle Mittel).
3. Bearbeitungszeit und Entscheid:
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- Die Bearbeitung eines Antrags kann gerade für Familien mehrere Monate dauern. Halten Sie (z.B. über ERVICo) Kontakt mit der zuständigen Behörde, um den Status Ihres Antrags zu erfahren.
4. Erhalt der Aufenthaltsbewilligung:
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- Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie und Ihre Familie einen Bescheid, der Ihnen bei der jeweiligen Botschaft den Antrag auf ein Visum D ermöglicht, welches Ihnen die Einreise nach Österreich erlaubt sowie die Abholung Ihrer Aufenthaltsbewilligung.
5. Meldung und Integration:
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- Nach der Ankunft in Österreich müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.
- Nutzen Sie Integrationsprogramme wie Sprachkurse und Orientierungskurse, um sich in das österreichische Gesellschaftsleben einzufügen.
Besonderheiten bei der Familienzusammenführung im Nachhinein
Die Familienzusammenführung ist eine häufig genutzte Option für Drittstaatsangehörige. Zu den Voraussetzungen gehören:
- Das bereits in Österreich lebende Familienmitglied muss über eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen.
- Es muss ausreichender Wohnraum für die gesamte Familie vorhanden sein.
- Die finanziellen Mittel des in Österreich lebenden Familienmitglieds müssen ausreichen, um den Lebensunterhalt der Familie zu decken.
Tipps für einen reibungslosen Ablauf
1. Professionelle Beratung: Ziehen Sie eine Rechts- oder Migrationsberatung in Betracht, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
2. Dokumente rechtzeitig vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente aktuell, korrekt und beglaubigt sind.
3. Geduld bewahren: Der Prozess kann zeitaufwendig sein, daher ist Geduld entscheidend.
4. Informieren und vernetzen: Tauschen Sie sich mit anderen Einwanderern aus und informieren Sie sich über Erfahrungsberichte.
Die Emigration nach Österreich mit der gesamten Familie ist ein anspruchsvolles Unterfangen, das jedoch mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Plan erfolgreich umgesetzt werden kann. Nutzen Sie die Unterstützungsangebote und informieren Sie sich umfassend, um einen guten Start in Ihrem neuen Zuhause zu gewährleisten.
ERVICo unterstützt Sie dabei.