Offizieller Antrag bei den Behörden, EU-Mitglieder: einfache Registrierung. Bearbeitungszeit für Bürger von Drittländern: 8 Wochen bis 6 Monate = maximal zulässige Reaktionszeit der Behörden (ausgenommen „Quotenmigration“)
Offizieller Antrag bei den Behörden, EU-Mitglieder: einfache Registrierung. Bearbeitungszeit für Bürger von Drittländern: 8 Wochen bis 6 Monate = maximal zulässige Reaktionszeit der Behörden (ausgenommen „Quotenmigration“)
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