Firmengründung in Österreich (Business und Privat)
Was tun, wenn Drittstaatsangehörige in Österreich ein Unternehmen gründen wollen? Ihr ERVICo-Team hilft Ihnen gern weiter!
Zunächst sollten Sie, wie bei jeder Unternehmensgründung, eine gute Idee und einen guten Plan haben. Ein Plan, der sicherstellt, dass Ihr Unternehmen langfristig überleben kann, sodass Sie sich und Ihre Familie von Anfang an ernähren können (Minimalvoraussetzung)! Ihre oberste Priorität sollte die Erstellung eines Businessplans sein.
Sie werden diesen benötigen, um die österreichischen Behörden davon zu überzeugen, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, über seinen betrieblichen Nutzen hinaus einen volkswirtschaftlichen Nutzen für Österreich zu erwirtschaften. Dies ist die Hauptvoraussetzung, um die jeweiligen Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen für sich und Ihre Familie zu erwerben (selbstständige Schlüsselpersonen).
Am wichtigsten ist es daher, die Kommission, die Ihre Geschäftsidee prüft, vom Erfolg und der Marktfähigkeit Ihrer Idee zu überzeugen. Ihre Idee muss nicht unbedingt außergewöhnlich sein, aber sie muss innerhalb des spezifischen Marktes Österreich funktionieren und die Kommission überzeugen.
Falls Ihre Idee einen sehr hohen Innovationsgrad (Produkte, Dienstleistungen, Verarbeitungsverfahren, Technologien etc.) aufweist, können Sie alternativ eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Start-Up Gründer anstreben. Dies ermöglicht den Zugang zu spezifischen Organisationen, die die Umsetzung Ihrer Organisation unterstützen, einschließlich Risikokapitalprämien für Investoren, Co-Investments, Unterstützung bei der Strukturentwicklung und vielem mehr. Daher ist der innovative Charakter Ihrer Idee und Ihres Vorhabens in dem Fall ein MUSS, denn dieser wird sorgfältig geprüft.
Je nach Größe der geplanten Investition ist auch die Gründung einer GmbH denkbar. Als Angestellter dieses Unternehmens oder sogar als Geschäftsführer (mit oder ohne einem Geschäftsanteil von maximal 25 %) können Sie sich um eine der bestehenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer in Österreich bemühen. Allerdings ist die Gründung einer GmbH zumindest in der Anfangsphase der Unternehmensgründung (Kapitalbedarf, Gesellschaftsvertrag etc.) vergleichsweise teurer als ein Einzelunternehmen. Denkbar ist auch, dass die Firmengründung am Standort Österreich von einem ausländischen Unternehmen vorgenommen wird (etwa Gründung einer Niederlassung).
Egal, welche dieser Gründungsformen im Einzelfall relevant ist, die Migration auf Basis einer Unternehmensgründung ist mit Sicherheit sehr interessant, aber gleichzeitig auch herausfordernd (und definitiv anspruchsvoller als andere Formen der Migration). Umso wichtiger ist dann auch die Unterstützung durch einen ortsansässigen Partner.
ERVICo kann Ihnen helfen, den richtigen Ansatz zu finden und Ihnen bei der Ansteuerung verschiedener öffentlicher oder privater Organisationen helfen, die solche Prozesse unterstützen. Der größte Teil der Unterstützung wird von ERVICo selbst bereitgestellt, aber andere Organisationen werden je nach individuellem Bedarf von ERVICo beigezogen, um eine bestmögliche Unterstützung gewährleisten zu können. Ob öffentliche oder private, diese Unternehmensberater sind sehr erfahren, zB in der Prüfung von Businessplänen.