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FRAGEN & ANTWORTEN für Privatpersonen und Expats

Einwanderung & Übersiedlung nach Österreich

Welche Formen der Migration gibt es in Österreich?

Es gibt verschiedene Formen der Migration nach Österreich. Diese Formen sind auf unserer Homepage im registrierten Bereich zusammengefasst. Für nähere Informationen dazu bitten wir Sie daher um Registrierung und Anmeldung. Gehen Sie in der Folge zur Rubrik „Downloads“ unter dem Header „Service“. Dort finden Sie ein PDF-Dokument, das über offizielle Anspruchsvoraussetzungen für verschiedene Formen der Migration nach Österreich informiert. Für darüberhinausgehende Fragen zur Migration nach Österreich bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Welche Länder sind sogenannte „Drittländer“, für welche die zugrundeliegenden Migrationsregeln anzuwenden sind?

Als „Drittländer“ werden jene Länder bezeichnet, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind. Der EWR umfasst Länder der Europäischen Union (EU), darüber hinaus Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Die Bürger dieser Länder genießen im gesamten EWR-Raum Personenfreizügigkeit (also vollständige Bewegungsfreiheit, die nur im Hinblick auf das Zutreffen weniger Voraussetzungen eingeschränkt ist – siehe unten). Alle Bürger anderer Länder fallen unter die zugrunde liegenden Vorschriften (siehe auch unter der vorhergehenden Frage).

Ich lebe in einem EU-Land. Was muss ich bei der Arbeitssuche in Österreich beachten?

Für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz besteht innerhalb des so definierten Raumes das Recht auf Freizügigkeit der Person. Diese Bürger haben daher auch vollständigen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Ein Visum oder eine bestimmte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Diese Bürger haben das Recht, sich bis zu 3 Monate ohne sonstige Verpflichtung in Österreich aufzuhalten. Für längere Aufenthalte muss entweder ein Anstellungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit oder eine Ausbildung an einer österreichischen Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung nachgewiesen werden. Zudem ist ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel zu erbringen sowie die Deckung durch eine umfassende Krankenversicherung für die Person selbst und alle mitgereisten Familienmitglieder. Für darüberhinausgehende Fragen zur Migration nach Österreich bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Ich lebe in einem „Drittland“. Was muss ich bei der Arbeitssuche in Österreich beachten?

Qualifizierte Personen aus Drittländern müssen eine spezifische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Österreich (oder einem anderen EU-Land) beantragen, wenn sie sich länger als 6 Monate im betreffenden Land aufhalten wollen. Für diejenigen, die kürzer als 6 Monate bleiben möchten, ist entweder ein Visum zu beantragen, für bestimmte Länder sogar nicht einmal das, sofern der Aufenthalt 3 Monate nicht übersteigt (abhängig von Vereinbarungen des jeweiligen Heimatlandes mit Österreich). Informationen zu den verschiedenen Formen von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen finden Sie im registrierten Bereich unserer Homepage. Wir bitten Sie um Registrierung und Anmeldung. Gehen Sie in der Folge zur Rubrik „Downloads“ unter dem Header „Service“. Dort finden Sie ein PDF-Dokument, das über offizielle Anspruchsvoraussetzungen für verschiedene Formen der Migration nach Österreich informiert. Für darüberhinausgehende Fragen zur Migration nach Österreich bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Was ist ein Schengen-Visum?

Die 26 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums wenden keine Grenzkontrollen zwischen ihren Grenzen an (Österreich ist eines dieser Länder und durchwegs von anderen Schengen-Staaten umgeben). Alle diese Länder wenden zudem eine gemeinsame „Visumspolitik“ an. Die Ausstellung eines Visums gewährt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in einem der Schengen-Staaten (Kurzaufenthaltsvisum) oder den Transit durch internationale Transitzonen von Flughäfen der Schengen-Staaten (Flughafentransitvisum).

Benötige ich ein Schengen-Visum?

Die Notwendigkeit der Beantragung eines Visums hängt von den Vereinbarungen des jeweiligen Heimatlandes mit Österreich ab. ERVICo klärt diese Frage im Zuge einer umfassenden Migrationsberatung und –analyse. Wir bitten Sie, zu diesem Zweck mit uns Kontakt aufzunehmen.

Wo muss ich meinen Visumsantrag stellen?

Sie müssen den Antrag auf ein Schengen-Visum beim Konsulat des Landes einreichen, das Sie besuchen möchten, oder – wenn Sie beabsichtigen, mehr als einen Schengen-Staat zu besuchen, beim Konsulat des Landes Ihrer Hauptdestination (Hauptzweck oder längster Aufenthalt).

Wo muss ich meinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen?

In den meisten Fällen ist die zuständige Behörde für die Einreichung Ihres Antrags die jeweilige Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Ursprungsland. Alternative Möglichkeiten der Einreichung sollten im Zuge der Migrationsberatung geklärt werden. Bitte zu diesem Zweck mit uns Kontakt aufzunehmen.

Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Wohnung in Österreich haben?

Obwohl zum Zeitpunkt der Antragstellung offiziell keine Notwendigkeit für den Erwerb einer registrierten Wohnung in Österreich besteht, empfehlen wir dringend, einen formellen Wohnungsvertrag abzuschließen, vorzugsweise mit einem offenen Startdatum. Die Tatsache, dass die Unterbringungskosten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für die Einkommensberechnung berücksichtigt werden, impliziert paradoxerweise auch, dass eine solche Vereinbarung auch bereits zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Zum Zwecke unserer Unterstützung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Muss ich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits den Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung erbringen?

Ja. Sie sind verpflichtet, den Versicherungsschutz einer Versicherung nachzuweisen, die alle relevanten Risiken in Österreich deckt (also für in Österreich zu erbringende Dienstleistungen im Rahmen des österreichischen Gesundheitswesens). In einem Überbrückungszeitraum werden auch Reisekrankenversicherungen toleriert, sofern sie ein Deckungsvolumen von mindestens 30.000 EUR aufweisen – und sofern die Deckung Rettungs- und Rückreisekosten inkludiert. Sobald in Österreich einer Beschäftigung nachgegangen wird, erfolgt die Versicherung automatisch in Form der obligatorischen Sozialversicherung. Im Falle einer sog. Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit (= „Quotenimmigration“) und eines nachgewiesenen, ausreichenden Einkommens, das nicht aus einer Beschäftigung am österreichischen Arbeitsmarkt resultiert, wird eine Selbstversicherung bei der ÖGK (Sozialversicherung) empfohlen. Die Versicherungskosten sind in diesem Fall vernachlässigbar, es gibt jedoch eine Anwartschaftszeit von 6 Monaten, die mit einer privaten Krankenversicherung überbrückt werden muss.

Wie lange muss ich auf eine Entscheidung der Behörden warten?

Die Dauer eines Antragsverfahrens für Bürger aus Drittländern beträgt ca. 8 Wochen ab Einreichung der Unterlagen, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind. Je nach Einzelfall und aktuellem Arbeitsanfall bei der Behörde kann es in der Dauer auch zu Abweichungen kommen. Die maximale Wartezeit darf jedoch 6 Monate nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: Unterschätzen Sie unter keinen Umständen die entsprechende Vorbereitungszeit für eine Antragstellung  – insgesamt kann ein Migrationsprozess auch ein Jahr und länger dauern – insbesondere bei der „Quotenimmigration“.

Was ist ein Arbeitsmarkttest?

Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis kann von der Durchführung eines Arbeitsmarkttests abhängig gemacht werden (je nach Art des jeweiligen Aufenthaltstitels).

 Im Falle eines Arbeitsmarkttests kann die für die Beschäftigung von Arbeitslosen in Österreich zuständige Institution (AMS) eine Arbeitserlaubnis nur dann erteilen, wenn kein registrierter Arbeitsloser in der Lage ist, die betreffende Arbeit auszuführen (und zwar mit dem jeweils geforderten Bildungshintergrund und der sonstigen geforderten Ausbildung und Erfahrung).

Wie hoch sind die Gesamtkosten einer Migration nach Österreich?

Trotzdem diese Frage sehr häufig gestellt wird, hängt die Antwort stark vom Einzelfall ab, die Kostenspanne ist riesengroß! Lassen Sie uns dennoch versuchen, Ihnen zumindest eine Vorstellung zu geben über die wichtigsten, anstehenden Kosten bzw. Ausgaben: Flugkosten und Transportkosten für zu übersiedelnde Waren: die Höhe der Kosten ist extrem individuell (und hängt auch davon ab, woher Sie kommen), Unterkunft: Für den Immobilienkauf können Sie mit Nebenkosten von ca. 10% rechnen, bei Mietverträgen sind in der Regel 2 Monate Provision für den Immobilienmakler fällig, Versicherung: im Falle einer Beschäftigung ist die Sozialversicherung ohnehin obligatorisch und im Gehalt inkludiert. Überbrückungsreise- oder sonstige private Versicherung: höchst individuelle Kosten (insbesondere abhängig vom Alter), Selbstversicherung bei ÖGK: siehe Info oben. Migrationsgebühren bei Behörden: sind vernachlässigbar. Für das allgemeine Preisniveau in Österreich (im Vergleich zu anderen Ländern) finden Sie detaillierte Informationen unter dem Header: Info, Statistiken. Das Angebot für Dienstleistungen von ERVICo ist gleichermaßen individuell (je nach Bedarf und Anforderungen des Kunden). Wir besprechen und erstellen gemeinsam ein optimiertes, individuelles Szenario (inklusive Beratung zu notwendigen und passenden Dienstleistungen), auf dessen Basis ein Angebot erstellt wird. Wir bitten Sie, zu diesem Zweck mit uns Kontakt aufzunehmen.

Firmengründung in Österreich

Was ist zu tun, um ein Unternehmen in Österreich zu gründen?

 

Folgende Mindestmaßnahmen müssen zur Gründung eines Unternehmens ergriffen werden:

  • Antrag auf Gewerbeberechtigung und Gewerbeanmeldung bei der Wirtschaftskammer (mit freiem oder bedingtem Zugang je nach Art des Gewerbes, also freie / gebundene Gewerbe)
  • Eintragung in das Firmenbuch beim zuständigen Gericht einschließlich der Eintragung des Firmennamens und des Geschäftszweiges (nicht notwendig für Einzelunternehmen, die auf den Namen des Firmeninhabers lauten bis zu einer Umsatzgrenze von EUR 700.000,-)
  • Registrierung bei der Sozialversicherung und beim zuständigen Finanzamt
  • Schätzung des zukünftigen Einkommens und eventuelle Anpassung des Unternehmensstatus (z.B. für geringfügige Einkommen) gegenüber der Sozialversicherung und der Steuerbehörde
  • Berücksichtigung möglicher staatlicher Subventionen
  • Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (Notariatsakt), Bereitstellung einer Mindestkapitaleinlage, Eröffnung eines Geschäftsbank-kontos und Ernennung eines handelsrechtlichen und gewerberechtlichen Geschäftsführers (handlungsfähige Vertretung der Gesellschaft / Gewerbeberechtigung, ggf. in Personalunion)

ERVICo steht für Supportleistungen im Rahmen der Gründung von Unternehmen zur Verfügung, im Fall der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemeinsam mit externen Partnern. Darüber hinausgehende Informationen finden Sie auf unserer Homepage im registrierten Bereich. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Registrierung und Anmeldung. Klicken Sie auf “Packages” unter dem Header “Service”. Im Rahmen des „Enterprise Packages“ finden Sie eine Übersicht über mögliche Services sowie mögliche Add-On-Services. Alternativ bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Was kostet die Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich?

Im Gegensatz zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind die für den Fall der Gründung eines Einzelunternehmens doch überschaubaren Gebühren eher zu vernachlässigen. Der Preis für die niedrigeren Gründungskosten ist jedoch die unbeschränkte persönliche Haftung des Inhabers für etwaige Verluste des Unternehmens. Übrigens: Der Begriff des Einzelunternehmens ist nicht gleichbedeutend mit jenem des „Ein-Mann-Unternehmens“, tatsächlich ist die Anzahl der Mitarbeiter für Einzelunternehmen unbegrenzt.

Was kostet die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich?

Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt EUR 35.000, -. 50% dieses Kapitals müssen im Zuge der Gründung des Unternehmens bereitgestellt werden. Vor Kurzem wurde die erstmalige Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Einführung eines verminderten Kapitalerfordernisses in Höhe von EUR 10.000, – entsprechend gefördert, 50% davon (EUR 5.000, -) muss zum Zeitpunkt der Gründung verfügbar sein. Der Rest des erforderlichen Kapitals kann innerhalb von 10 Jahren ergänzt werden. Die Haftung für etwaige Verluste der Gesellschaft ist auf die jeweilige Höhe des Gesellschaftskapitals begrenzt.

Wie hoch ist die Einkommensteuer für Einzelunternehmen in Österreich?

Die Einkommensteuer des Einzelunternehmers entspricht der Steuerpflicht von Privatpersonen:

  • Einkommen bis zu 11.000,- steuerfrei
  • 11.000,- – 18.000, – à Steuersatz von 20%
  • 18.000,- – 31.000, – à Steuersatz von 35%
  • 31.000,- – 60.000, – à Steuersatz von 42%
  • 60.000,- 90.000, – à Steuersatz von 48%
  • 90.000,- – 1.000.000, – à Steuersatz von 50%
  • Einkommen über 1.000.000,- à Steuersatz von 55%
Wie hoch ist die Einkommensteuer für Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Österreich?

Die Einkommensteuer für Gesellschaften mit beschränkter Haftung beträgt 25% vom Gewinn der Gesellschaft (=Körperschaftssteuer). Die ersten 5 bzw. 10 Jahre nach Gründung der Gesellschaft sind insofern begünstigt als es einen reduzierten Mindeststeuerbetrag gibt: mindestens 500,- EUR p.a. für die ersten 5 Jahre, mindestens 1.000,- EUR für die Jahre 6-10. Danach beträgt der Mindesteinkommensteuerbetrag pro Jahr EUR 1.750,- (jeweils auch im Verlustfall). Der handelsrechtliche Geschäftsführer (sehr oft auch Miteigentümer) erhält üblicher Weise ein Gehalt, für das ebenso Steuer zu zahlen ist, nämlich äquivalent zur Einkommensteuer für Privatpersonen, sofern dieser mit einer maximalen Minderbeteiligung von bis zu 25% als Angestellter zu betrachten ist. Alternativ kann der Geschäftsführer Gewinnentnahmen tätigen, die – nach Abzug der Körperschaftssteuer – mit einer Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5% zu belasten sind. Für die Gründung einer GmbH wird in jedem Fall die Ernennung eines Steuerberaters dringend empfohlen.

Was sind die Vorteile für die Gründung eines Einzelunternehmens?
  • Schnelle und einfache Errichtung in Form der blosen Registrierung des Unternehmens
  • Einfache Buchhaltung
  • Möglichkeit der Ausnahme von der Pflichtversicherung am Beginn – z. B. in Kombination mit dem Einkommen aus der Arbeitslosenversicherung oder anderen geringfügigen Einkommen
  • Niedrigere Steuerschuld in anfänglichen Verlustphasen
Was sind die Vorteile für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
  • Die Haftung ist beschränkt auf das Stammkapital der Gesellschaft
  • Universelle Anwendbarkeit für verschiedene Geschäftszweige
  • Ab einem bestimmten Einkommensniveau bzw. Gewinn ist der gesamte Einkommensteuerbetrag niedriger (aktuell ab einem Gewinn von ca. EUR 300.000,-)
  • Aktionäre haben die Möglichkeit, als Angestellte für ihr eigenes Unternehmen zu arbeiten (entlohnt mit einem Gehalt)
  • Personalkosten reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens
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