SCHRITT 5

Offizieller Antrag bei den Behörden, EU-Mitglieder: einfache Registrierung. Bearbeitungszeit für Bürger von Drittländern: 8 Wochen bis 6 Monate = maximal zulässige Reaktionszeit der Behörden (ausgenommen „Quotenmigration“)

LETZTER SCHRITT

Übermittlung der Aufenthaltsberechtigung durch die Behörde. Mission completed!

SCHRITT 6

Dokumentation des Prozessfortschritts über unser Migrationsportal zu jeder Zeit, zusätzliche Kontakte je nach Bedarf (E-Mail, Telefonanruf, Video Call, Social Media)

SCHRITT 4

Erarbeitung einer individuellen Migrationsstrategie und Auswahl eines passenden Service Packages, vorzugsweise über Video Calls (oder andere Medien, je nach individueller Präferenz)

SCHRITT 3

Befüllen und übermitteln Sie den „Fragebogen Erstkontakt“. Wir kontaktieren Sie in der Folge, um Wünsche, Erwartungen und Pläne abzuklären.
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